Die rechtlichen Grundlagen für unser Angebot zur Unterstützung im Alltag basieren auf § 45a SGB XI. Du musst keine unserer Leistungen in Paketen buchen. Du bezahlst nur das, was du tatsächlich in Anspruch nimmst.
- Gesellschaft leisten und Zeit verbringen
- Wohnungsreinigung
- Fensterreinigung
- Wäschepflege
- Zubereitung einfacher Mahlzeiten
- Botengänge zu Post & Apotheke
- Begleitung zum Einkaufen
- Unterstützung bei der Korrespondenz
- Kostenübernahme durch Pflegekasse möglich