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Haushaltshilfe nach Krankenhaus §38 SGB V

Haushaltshilfe nach Krankenhaus oder OP in Berlin — §38 SGB V, Krankenkasse zahlt

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation fällt der Haushalt oft schwer. Die Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen eine Haushaltshilfe — auch ohne Pflegegrad. AlleFarben unterstützt dich queersensibel und hilft dir, den Anspruch unkompliziert zu nutzen.

Für alle, die Vielfalt l(i)eben!

Haushaltshilfe nach Krankenhaus in Berlin – AlleFarben Alltagshilfe
  • §45a SGB XI zertifiziert
  • Direktabrechnung Pflegekasse
  • Queersensibel & diskriminierungsfrei
  • Ganz Berlin

Was wir für dich übernehmen

Reinigung & Haushalt

Putzen, Staubsaugen, Wischen, Bad reinigen — wir halten deinen Haushalt während der Genesungszeit in Ordnung.

Wäsche & Bügeln

Wäsche waschen, trocknen und zusammenlegen — damit du dich um deine Erholung kümmern kannst.

Einkauf & Besorgungen

Wocheneinkauf, Apotheke, Rezepte einlösen — wir erledigen das, was du gerade nicht kannst.

Einfaches Kochen

Mahlzeiten aufwärmen oder vorbereiten — damit du auch in der Genesungsphase gut versorgt bist.

Finanzierung über die Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad kannst du diese Leistung über die Pflegeversicherung finanzieren — ohne Vorleistung, ohne Papierkram. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab.

§38 SGB V KrankenkasseKein Pflegegrad nötigDirektabrechnungAlle gesetzl. Kassen

So einfach funktioniert es

  1. 1

    Anspruch klären

    Wir helfen dir zu prüfen, ob §38 SGB V in deinem Fall greift — z. B. wenn du allein lebst oder Kinder unter 12 im Haushalt sind.

  2. 2

    Verordnung vom Arzt

    Deine Ärztin oder dein Arzt stellt eine Verordnung aus. Wir erklären dir, was genau benötigt wird.

  3. 3

    Einsatz starten

    Wir kommen zu dir — queersensibel, zuverlässig und pünktlich. Du musst nichts weiter organisieren.

  4. 4

    Krankenkasse übernimmt

    Wir rechnen direkt mit deiner gesetzlichen Krankenkasse ab. Kein Vorschuss, kein Papierkram.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Bedarf, Verfügbarkeit und Finanzierung.

Häufige Fragen

Wenn du wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer ambulanten OP vorübergehend deinen Haushalt nicht weiterführen kannst. Voraussetzung ist i. d. R., dass du alleine lebst oder Kinder unter 12 Jahren (oder pflegebedürftige Personen) im Haushalt leben.