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Haushaltshilfe Schwangerschaft §24 SGB V

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft & Entbindung in Berlin — §24 SGB V

Rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach kann Unterstützung im Haushalt entscheidend sein. Die Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen eine Haushaltshilfe nach §24 SGB V. AlleFarben hilft queersensibel — für alle Familienmodelle, diskriminierungsfrei.

Für alle, die Vielfalt l(i)eben!

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft in Berlin – AlleFarben Alltagshilfe
  • §45a SGB XI zertifiziert
  • Direktabrechnung Pflegekasse
  • Queersensibel & diskriminierungsfrei
  • Ganz Berlin

Was wir für dich übernehmen

Haushalt & Reinigung

Putzen, Aufräumen, Wischen — damit ihr euch auf das Wesentliche konzentrieren könnt.

Wäsche & Bügeln

Wäsche waschen, trocknen, zusammenlegen — besonders in den ersten Wochen nach der Geburt wichtig.

Einkauf & Besorgungen

Wocheneinkauf, Apotheke, Dinge für das Baby — wir erledigen das zuverlässig.

Kochen & Verpflegung

Einfache Mahlzeiten vorbereiten — damit alle im Haushalt gut versorgt sind.

Finanzierung über die Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad kannst du diese Leistung über die Pflegeversicherung finanzieren — ohne Vorleistung, ohne Papierkram. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab.

§24 SGB V KrankenkasseKein Pflegegrad nötigDirektabrechnungAlle Familienmodelle

So einfach funktioniert es

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Wir klären gemeinsam, ob §24 SGB V in deiner Situation greift und was deine Krankenkasse voraussetzt.

  2. 2

    Ärztliche Bescheinigung

    Deine Gynäkologin oder Hebamme bescheinigt die Notwendigkeit. Wir erklären, was gebraucht wird.

  3. 3

    Einsatz planen

    Wir finden eine queersensibel geschulte Person, die zu eurer Familie und eurem Alltag passt.

  4. 4

    Krankenkasse übernimmt

    Direktabrechnung — ihr zahlt in der Regel nichts, solange das Kassenbudget reicht.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Bedarf, Verfügbarkeit und Finanzierung.

Häufige Fragen

Bei Schwangerschaft, Entbindung oder Fehlgeburt, wenn du vorübergehend den Haushalt nicht führen kannst und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt (oder eine pflegebedürftige Person). Auch in besonderen medizinischen Situationen (z. B. Bettruhe) ist ein Anspruch möglich.