Im Pflegegrad 1 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur Abrechnung- Entlastungsbetrag
- Pflegegeld
- Verhinderungspflege
- Bezuschussung durch Pflegekasse
Wer in Berlin Alltagshilfe in Anspruch nimmt, muss das in vielen Fällen nicht selbst bezahlen. Mit einem Pflegegrad 1 bis 5 hast du Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die du gezielt für queersensible Unterstützung im Alltag nutzen kannst. AlleFarben Alltagshilfe ist nach §45a SGB XI vom Berliner Senat anerkannt und zertifiziert. Das bedeutet: Wir können direkt mit deiner Pflegekasse abrechnen — ob gesetzlich oder privat versichert. Hier erfährst du, welche Leistungen für dich infrage kommen, wie hoch das Budget ist und wie die Abrechnung bei uns läuft.
Für alle, die Vielfalt l(i)eben!
AlleFarben Alltagshilfe verbindet praktische Unterstützung mit guter Orientierung im Leistungsdschungel. Wir zeigen dir, welche Finanzierungsmöglichkeiten für dich infrage kommen und wie du sie unkompliziert nutzen kannst. Dabei geht es nicht nur um Stunden im Haushalt, sondern um Sicherheit im Alltag – mit einem Angebot, das queer- und diversitätssensibel arbeitet. Dieses Verständnis tragen wir auch nach außen: über QueerPflege, Kooperationen und Bildungsarbeit.
Wir erklären es dir.
Finanzierung ist oft der Punkt, an dem gute Unterstützung scheitert – obwohl eigentlich Ansprüche bestehen. Wir machen das transparent: Welche Leistung kann AlleFarben Alltagshilfe mitfinanzieren, wie hoch ist das Budget und wie läuft die Abrechnung? Du bekommst hier die wichtigsten Informationen in klarer Form. Wenn etwas bei deiner Pflegekasse anders geregelt ist, klären wir das mit dir vor dem Start, damit du Planungssicherheit hast.
Mit einem Pflegegrad stehen dir verschiedene Kassenleistungen zu. Wir zeigen dir, was möglich ist — und übernehmen die Abrechnung für dich.
§ 45b SGB XI
§ 39 SGB XI
§ 45a Abs. 4 SGB XI
§ 37 SGB XI
Finanzierung
Diese vier Leistungen der Pflegeversicherung kannst du für queersensible Alltagshilfe nutzen — oft auch in Kombination.
Wenn du Pflegegrad 1–5 hast und zu Hause unterstützt wirst, hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag: bis zu 131 € pro Monat (also bis zu 1.572 € pro Jahr). Das Budget ist dafür gedacht, Unterstützung im Alltag zu finanzieren – zum Beispiel Haushaltshilfe, Begleitung (Einkäufe, Termine), Betreuung/Alltagsstruktur oder Entlastung von Angehörigen. Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt Kosten in der Regel nur, wenn das Angebot nach Landesrecht anerkannt ist. Du musst den Betrag nicht monatlich „verbrauchen“: Ungenutztes Budget wird angespart. Restbeträge aus einem Jahr kannst du bis zum 30.06. des Folgejahres einsetzen – danach verfallen sie. Viele nutzen das, um in belasteten Phasen mehr Stunden abzurufen. In der Regel rechnen wir direkt mit deiner Pflegekasse ab. Das heißt: keine Vorleistung, kein Sammeln von Belegen. Falls deine Pflegekasse im Einzelfall keine Direktabrechnung zulässt, läuft es alternativ über Kostenerstattung (Rechnung einreichen) – das klären wir vor dem Start. Als queersensibles Alltagshilfeangebot nach §45a SGB XI sind wir vom Berliner Senat anerkannt — das ist die Voraussetzung dafür, dass deine Pflegekasse unsere Leistungen übernimmt. Du musst das nicht selbst prüfen: Wir klären das vor dem Start mit dir.
Wenn du Pflegegrad 2–5 hast und zu Hause lebst, kannst du stundenweise Verhinderungspflege nutzen, wenn es eine regelmäßige private Unterstützungsperson (sogenannte Pflegeperson) gibt. Das ist sinnvoll, wenn du punktuell Hilfe brauchst, zum Beispiel für Termine, Erledigungen oder im Haushalt. Du musst das Budget nicht „ansparen“ wie beim Entlastungsbetrag: Die stundenweise Verhinderungspflege wird aus dem gemeinsamen Jahresbetrag bezahlt: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 31.12. und stehen im neuen Jahr wieder neu zur Verfügung. Es kann nichts auf das Folgejahr übertragen werden. Für die Abrechnung gilt: Die Pflegekasse muss grundsätzlich wissen, dass du normalerweise von mindestens einer privaten Pflegeperson zu Hause unterstützt wirst (z. B. auch (anonym!) Nachbar:in oder Freund:in; keine Verwandtschaft nötig). In vielen Fällen können wir die Abwicklung mit der Pflegekasse direkt übernehmen. Falls deine Kasse im Einzelfall keine Direktabrechnung zulässt, läuft es alternativ über Kostenerstattung (Rechnung einreichen) – das klären wir vor Start.
Du darfst bis zu 40 % deiner Pflegesachleistungen für Alltagshilfe nutzen. Pflegesachleistungen sind das Budget der Pflegekasse für professionelle Pflegeanbieter (Pflegedienst, Alltagshilfe). Der Vorteil: Du bekommst trotz Umwandlung weiterhin Pflegegeld (anteilig) ausgezahlt. Du hast weiter Pflegegeld zur Verfügung und kannst mehr Alltagshilfe nutzen. Du musst hier nichts ansparen: Der Umwandlungsanspruch wird monatlich gerechnet. Was du in einem Monat nicht nutzt, wird nicht in den nächsten Monat übertragen. Um die Abrechnung kümmern wir uns.
Wenn du Pflegegrad 2–5 hast und zu Hause unterstützt wirst, kannst du Pflegegeld bekommen. Das ist Geld zur freien Verfügung, damit du deine Unterstützung selbst organisieren kannst – zum Beispiel für AlleFarben Alltagshilfe, wenn du zusätzliche Hilfe möchtest. Die Höhe liegt (Stand 2026) bei 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) pro Monat. Pflegegeld verfällt nicht: Es wird dir monatlich ausgezahlt, und du entscheidest, wofür du es nutzt – du kannst es auch zurücklegen. Wichtig ist nur: Wenn du Pflegegeld beziehst, sind Beratungseinsätze verpflichtend, damit die Pflegekasse weiterzahlt (PG2–3: 1× pro Halbjahr, PG4–5: 1× pro Vierteljahr). Die Abrechnung ist am unkompliziertesten: Das Pflegegeld kommt direkt auf dein Konto, ohne Rechnungen und ohne Nachweise gegenüber der Pflegekasse. Wenn du Pflegegeld mit anderen Leistungen kombinierst (z. B. Umwandlungsanspruch), passt die Pflegekasse die Auszahlung anteilig an – du bekommst also oft weiter Pflegegeld, nur in entsprechender Höhe. Wenn du Pflegegeld beziehst, ist der verpflichtende Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI eine Leistung, die wir ebenfalls anbieten — queersensibel, zu Hause oder per Video. So bleibt alles bei einem Anbieter, dem du vertraust.
Wenn du einen Pflegegrad hast, stehen dir verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Bei Pflegegrad 1 sind diese etwas geringer als bei Pflegegrad 2 bis 5. Wir geben dir hier einen Überblick, wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung ausfallen.
Im Pflegegrad 1 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 208 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 2 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 359 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 3 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 4 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 479 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 4 hast du Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser Betrag ist für deine Hilfe und Unterstützung im Alltag gedacht.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Hier nutzt du das Budget des Entlastungsbetrages sowie der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.Dein Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren. Du erhältst 594 EUR Pflegegeld weiter ausgezahlt.
Wir nutzen zur AbrechnungIm Pflegegrad 5 hast du einen Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Wir nutzen alle Möglichkeiten der Pflegekasse, um deine Alltagshilfe zu organisieren.Wir setzen das gesamte Pflegegeld für deine Unterstützung ein.
Wir nutzen zur AbrechnungPünktlich, sehr zuvorkommend, verlässlich, sehr auf die Klientin eingehend. Einfach da — und ein sehr behütender Umgang. Ich bin froh, dass wir AlleFarben gefunden haben. Die Abrechnung über die Pflegekasse hat von Anfang an reibungslos geklappt — das hat uns sehr entlastet.
Wir sind vom Berliner Senat geprüft und zertifiziert. Alle gesetzlichen und privaten Versicherungen erkennen uns als „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI an. Auch alle Beihilfestellen erkennen unsere Leistung in der Alltagshilfe als erstattungsfähig an. (Auf den Bildern ist nur eine Auswahl zu sehen. Wir arbeiten mit allen Kassen zusammen.)
Wir erklären es dir.
Du musst dich um die Abrechnung mit deiner Pflegekasse nicht selbst kümmern — das übernehmen wir für dich. So funktioniert es in der Praxis:
Im ersten Gespräch klären wir gemeinsam, welche Leistungen dir zustehen und welche davon für deine Situation am sinnvollsten sind. Du brauchst dafür nur deinen Pflegebescheid zur Hand — alles andere erklären wir dir Schritt für Schritt.
Sobald wir gemeinsam gestartet sind, rechnen wir in der Regel direkt mit deiner Pflegekasse ab. Das bedeutet keine Vorleistung, keine Belege sammeln, kein Papierkram. Falls deine Kasse im Einzelfall eine Kostenerstattung bevorzugt, begleiten wir auch das — du bekommst von uns eine Rechnung, die du einfach einreichst.
Wichtig zu wissen: Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen zusammen. Du musst nicht prüfen, ob deine Kasse "dabei ist" — sie ist es.
AlleFarben Alltagshilfe unterstützt dich in Berlin im Alltag – so, wie es zu deinem Leben passt. Dazu gehören Haushaltshilfe (z. B. Aufräumen, Wäsche, Reinigung), Begleitung und Erledigungen (z. B. Arzttermine, Einkaufen, Botengänge), Betreuung & Gesellschaft (z. B. Gespräche, Spaziergänge, Spiele) sowie Freizeit- und Kulturbegleitung. Wenn du zusätzlich Entlastung bei Papierkram brauchst, unterstützen wir auch bei Post, Rechnungen und Formularen.
Zum Herunterladen: der Antrag auf Pflegeleistungen und die Leistungsübersicht 2026.
Der kassenunabhängige Antrag, mit dem du erstmals Leistungen der Pflegeversicherung beantragst – also einen Pflegegrad. Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung; auf dieser Basis wird über Pflegegrad und Leistungen entschieden. Unser Formular ist queersensibel gestaltet – mit Feldern für Rufname, Anrede und Pronomen. Fülle es aus und sende es an deine Pflegekasse.
Antrag herunterladenDie wichtigsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 auf einen Blick – nach Pflegegrad sortiert, inklusive Umwandlungsanspruch für Alltagshilfe. So siehst du schnell, welche Leistung wofür gedacht ist, welche Budgets dir zustehen und was sich sinnvoll kombinieren lässt. Praktisch für das Gespräch mit der Pflegekasse und für deine Planung.
Kompass herunterladenWas genau macht AlleFarben? Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Pflegeberatung — alle Angebote auf einen Blick.
Überblick35,50 € pro Stunde — wie viele Stunden übernimmt die Pflegekasse bei deinem Pflegegrad? Alle Pakete transparent aufgelistet.
PreiseWer hat Anspruch? Wie beantrage ich? Was passiert mit ungenutzten Beträgen? Alle Fragen beantwortet.
Entlastungsbetrag