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Verhinderungspflege Berlin queersensibel

Verhinderungspflege in Berlin — queersensibel, bis zu 3.539 € jährlich

Wenn deine pflegende Person ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe — springt AlleFarben ein. Queersensibel, zuverlässig und finanziert über die Pflegekasse. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 in ganz Berlin.

Verhinderungspflege in Berlin – AlleFarben Alltagshilfe
  • §45a SGB XI zertifiziert
  • Direktabrechnung Pflegekasse
  • Queersensibel & diskriminierungsfrei
  • Ganz Berlin

Was wir für dich übernehmen

Haushaltsunterstützung

Putzen, Waschen, Aufräumen — wir übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung während der Verhinderung.

Begleitung & Betreuung

Gesellschaft, Gespräch, Spaziergänge — damit du nicht allein bist, wenn deine Pflegeperson verhindert ist.

Einkauf & Besorgungen

Wir erledigen Besorgungen, Apothekengänge und andere Erledigungen, die sonst liegen bleiben.

Dokumentation

Wir übernehmen den Nachweis gegenüber der Pflegekasse — kein Papierkram für dich.

Finanzierung über die Pflegekasse

Mit einem Pflegegrad kannst du diese Leistung über die Pflegeversicherung finanzieren — ohne Vorleistung, ohne Papierkram. Wir rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab.

Bis zu 3.539 €/JahrPflegegrad 2–5§39 SGB XIDirektabrechnung

So einfach funktioniert es

  1. 1

    Verhinderung ankündigen

    Sag uns möglichst früh Bescheid, wann deine Pflegeperson ausfällt und wie lange.

  2. 2

    Wir organisieren die Vertretung

    Wir planen den Einsatz und stellen sicher, dass eine passende queersensible Person kommt.

  3. 3

    Einsatz startet pünktlich

    Die Vertretungskraft ist zu den vereinbarten Zeiten da — verlässlich und ohne Mehraufwand für dich.

  4. 4

    Abrechnung mit Pflegekasse

    Wir erstellen die Nachweise und rechnen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Du zahlst nichts im Voraus.

Jetzt unverbindlich anfragen

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Bedarf, Verfügbarkeit und Finanzierung.

Häufige Fragen

Verhinderungspflege (§39 SGB XI) ist eine Kassenleistung, die einspringt, wenn deine reguläre Pflegeperson (z. B. ein Angehöriger oder eine nahestehende Person) vorübergehend ausfällt. Du hast Anspruch auf bis zu 3.539 € pro Jahr.