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Der queere Pflegegrad


Um festzustellen, wie selbstständig eine Person aus der LGBTQI+ Community – sei es lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich – im Alltag ist und welche Fähigkeiten noch vorhanden sind, werden sechs wesentliche Lebensbereiche betrachtet. Dabei erfassen die Module sowohl körperliche als auch geistige und psychische Einschränkungen. Diese Lebensbereiche fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:

Modul 1: Mobilität

Hier wird beurteilt, ob die Person in der Lage ist, ihre Körperposition selbstständig zu verändern (z.B. sich im Bett zu drehen) und sich fortzubewegen. Nur die körperliche Mobilität zählt in diesem Modul. Falls Einschränkungen aufgrund geistiger Beeinträchtigungen bestehen, werden diese im nächsten Modul (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) erfasst.


Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Dieses Modul fokussiert sich auf das Verstehen und Sprechen. Kann die Person ihre Umgebung erkennen? Ist sie in der Lage, zielgerichtete Handlungen auszuführen, wie sich anziehen oder der Witterung entsprechend kleiden? Es wird geprüft, wie gut sich die Person geistig orientieren und kommunizieren kann – motorische Fähigkeiten werden hier nicht berücksichtigt.


Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Verhaltensweisen wie zielloses Umherwandern, Aggressionen oder das Ablehnen von pflegerischer Hilfe zählen zu diesem Bereich. Auch nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen werden beobachtet. Hier wird erfasst, wie häufig solche Verhaltensweisen auftreten und wie belastend sie sind – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegeperson.


Modul 4: Selbstversorgung

Dieses Modul erfasst die alltäglichen Aktivitäten wie Waschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken und den Toilettengang. Es wird bewertet, wie selbstständig die Person diese Aufgaben bewältigen kann.


Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Hier wird geprüft, ob die Person in der Lage ist, ärztlich verordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, wie z.B. Medikamente einzunehmen oder Wunden zu versorgen, und wie oft dabei Hilfe benötigt wird.


Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Dieses Modul beschäftigt sich mit der Fähigkeit, den Alltag eigenständig zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen, wie z.B. Telefonate führen oder das Haus verlassen. Es wird geprüft, ob und wie gut die Person soziale Interaktionen ohne Unterstützung aufrechterhalten kann.



Queersensible Pflege und LGBTQI+ Pflegeberatung


Besonders bei der Begutachtung queerer Pflegebedürftiger ist es wichtig, dass queersensible Aspekte berücksichtigt werden. Die AlleFarben Alltagshilfe bietet speziell darauf abgestimmte Beratungen an und unterstützt dich dabei, dich optimal auf den Begutachtungstermin vorzubereiten – immer mit dem Fokus auf deine individuellen Bedürfnisse.


Punktevergabe und Gewichtung der Lebensbereiche


Bei der Einstufung in einen Pflegegrad werden die sechs Lebensbereiche unterschiedlich gewichtet:


  • Mobilität (10 %)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)

  • Selbstversorgung (40 %)

  • Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen (20 %)

  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte (15 %)


Für die Einstufung zählt insbesondere, wie selbstständig die Person im Alltag agieren kann. Beispielsweise wird stärker gewichtet, ob jemand sich selbst nicht mehr waschen oder die Zähne putzen kann, als ob es Schwierigkeiten beim Gehen gibt.


Pflegegrade statt Pflegestufen


Seit dem 01.01.2017 wurden im Rahmen der Pflegereform die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Reform bringt eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit sowie ein neues Begutachtungssystem. Statt der bisherigen Hilfebedürftigkeit wird jetzt der Grad der Selbstständigkeit ermittelt, was eine differenzierte und ganzheitlichere Beurteilung ermöglicht.

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